Informationen

Widerspruch zu Datenübermittlungen

Das Bundesmeldegesetz räumt Ihnen die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten (z.B. Alters- und Ehejubiläen, Öff.-Rechtl. Religionsgemeinschaften, usw.) ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

 

Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Stadt Sonneberg sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Der Widerspruch ist auf dem unten stehenden Formular vom Antragsteller durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben
  • Der ausgefüllte Vordruck kann in der Stadtverwaltung Sonneberg persönlich abgegeben werden, oder Sie senden den Antrag an die auf dem Formular angegebene Postanschrift
  • Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Sonneberg geltend gemacht wurden, behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.

 

Auskunftssperre

Informationen zur Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister erhalten Sie telefonisch oder direkt im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten (nach Terminvereinbarung).

 

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