Informationen

Einfache Melderegisterauskunft

Folgende Informationen werden erteilt:

  • Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname),
  • Doktorgrad,
  • Anschrift
  • sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. mittels Forderungsaufstellungen und Vollstreckungsbescheiden). Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.

Folgende Informationen können erteilt werden (Auswahlmöglichkeit):

  • Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname),
  • Doktorgrad,
  • Anschrift,
  • Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat),
  • frühere Namen,
  • Familienstand,
  • Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein-/ Auszugs,
  • gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat),
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten.

 

Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)

  • Personalausweis und/oder Reisepass (nur für einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen)

Bei schriftlicher Beantragung

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Formulare)
  • Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
In ALLEN Fällen müssen für die Erteilung von Auskünften folgende Vorgaben erfüllt sein:

(Je vollständiger und konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.)

  • Angaben zur gesuchten Person
    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum und/oder
    • letzte bekannte Wohnanschrift
  • Ihre Personalien (Vor- und Familienname sowie die aktuelle Wohnanschrift)
  • Erklärung zur Übernahme der Kosten
  • bei Verwendung für gewerbliche Zwecke:
    • Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Gewerblich ist hierbei jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.Wird die beantragte Auskunft nicht für eigene Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), sind der Name des Auftraggebers oder der Auftraggeber sowie der gewerbliche Zweck einzutragen, den der Auftraggeber mit der beantragten Auskunft verfolgt.
  • bei Verwendung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels:
    • Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels nutzen wollen.
  • bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.

Kosten

  • einfache Melderegisterauskunft (Privatpersonen):
    • 11,00 EUR
  • einfache Melderegisterauskunft (für gewerbliche Zwecke, nicht Werbung und Adresshandel):
    • 13,00 EUR
  • erweiterte Melderegisterauskunft:
    • 14,00 EUR
  • Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand:
    • 16,00 EUR bis 40,00 EUR (z.B. zu länger als 5 Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen)

Onlinedienste

Formulare