Informationen zum Führungszeugnis

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung von Führungszeugnissen auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes. (Hierzu benötigen Sie den elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion. Diese können Sie bei uns auch nachträglich und kostenfrei aktivieren lassen.)

WICHTIGE Information zur Bearbeitungsdauer von Führungszeugnissen

Auf Nachfrage beim Bundesamts für Justiz, liegt die aktuelle Bearbeitungszeit von privaten oder behördlichen Führungszeugnissen auf Grund des hohen Antragsaufkommens, derzeit bei bis zu 4 Wochen (ab Antragsdatum)!

Die Bearbeitungszeit kann durch das Einwohnermeldeamt NICHT beschleunigt werden.

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand ist der Service-Bereich des Bundesamtes für Justiz (Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) unter der Telefonnummer 0228/994106801 erreichbar.

Alternativ können Sie auch über das nachfolgend verlinkte Kontaktformular (hier) mit dem Bundesamt für Justiz in Verbindung treten (im Betreff bitte Führungszeugnis auswählen).

(Quelle: www.bundesjustizamt.de)

 

Wichtige Information für EU-Bürger

Nach Informationen des Bundesamts für Justiz, liegt die aktuelle Bearbeitungszeit bei europäischen Führungszeugnissen (für EU-Bürger) aktuell bei 6-8 Wochen (ab Antragsdatum)!


Die Bearbeitungszeit kann durch das Einwohnermeldeamt NICHT beschleunigt werden.

Weiterführende Informationen

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • Privates Führungszeugnis (Belegart N)
  • Behördenführungszeugnis (Belegart O) (1)
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE) (2)
  • Erweitertes Behördenführungszeugnis (Belegart OE) (1/2)

(1) Beim Behördenführungszeugnis ist die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde und der zuständige Bearbeiter erforderlich.

(2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben (Anforderung) der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen, mit der Bestätigung, für wen ein  erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.

Welche Belegart für Sie in Frage kommt, besprechen Sie bitte mit der anfordernden Stellen oder informieren sich auf den Informationsseiten des Bundesjustizamtes. Hier finden Sie auch weitere, allgemeine Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis". Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen gerne weiter.

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde, die Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen
  • bei erweiterten Führungszeugnissen, das Schreiben, mit dem das Führungszeugnis von Ihnen angefordert wird

Bei schriftlicher Beantragung

Kosten

  • 13,00 EUR

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