Verwirrung um Ansprechpartner zur Grundsteuerreform

„Erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Grundsteuerreform sind die Finanzämter.“ Darauf weist der Kämmerer der Stadt Sonneberg, Steffen Hähnlein, hin. Hintergrund ist: Seit April dieses Jahres erhalten Grundstückseigentümer von ihrem zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben. Darin werden sie aufgefordert, eine elektronische Feststellungserklärung zur Neubewertung ihres Grundstückes abzugeben. Infolgedessen laufen nun täglich in der Stadtverwaltung Sonneberg Anrufe von Grundstückseigentümern auf, die mehr wissen möchten zur Feststellung ihres Grundsteuerwerts oder die nach einem Formular fragen.

Doch diesbezüglich müssen sich die Bürger unbedingt an das zuständige Finanzamt wenden. Was die Verwirrung augenscheinlich stiftet: Die Erhebung der Steuer ist zwar städtische Aufgabe, jedoch liegt die Bewertung der Grundstücke zu 100 Prozent im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung. Deshalb können die Kommunen hierzu grundsätzlich keine Auskünfte geben. Alle Grundstückseigentümer haben vom Finanzamt, zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, ein Infoschreiben mit Hinweisen zur Erklärungsabgabe erhalten bzw. bekommen dies in nächster Zeit zugestellt.

Für alle grundstücksbezogenen Daten, die ebenfalls nicht in der Stadtverwaltung vorliegen, haben die Finanzämter eine kostenlose Online-Auskunft bereitgestellt.
Diese ist unter folgendem Link erreichbar:

https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist von den Grundstückseigentümern also beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Aufgaben für die Veranlagung der Grundstücke im Stadtgebiet Sonneberg werden vom Finanzamt Suhl wahrgenommen. Die Erklärung muss grundsätzlich in elektronischer Form über ELSTER beim Finanzamt eingereicht werden. Deshalb werden von den Finanzämtern auch keine Erklärungsvordrucke in Papierform bereitgestellt. Spätestens bis 31.10.2022 muss die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und Abgabe der Feststellungserklärung stellt die Finanzverwaltung im Internet unter https://grundsteuer.thueringen.de zur Verfügung.

Wer dennoch Fragen hat, kann diese über die Grundsteuer-Hotline der Thüringer Finanzämter klären, die montags bis freitags ab 08:00 Uhr telefonisch erreichbar ist unter: 0361 - 57 3611 800

Wie geht es weiter? Bis zum 31.12.2024 wird die Grundsteuer durch die Städte und Gemeinden in der bisherigen Form erhoben. Bestehende Grundsteuerbescheide behalten bis zu diesem Termin ihre Gültigkeit. Die Neuberechnung der Grundsteuer auf Grundlage der vom Finanzamt durchgeführten Bewertung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2025. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2024 wird die Stadt Sonneberg mit dem Erlass der neuen Grundsteuerbescheide beginnen, die ab 01.01.2025 gelten.

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