Informationen zum vorläufigen Reisepass

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung notwendig
  • Ausstellung nur im Einzelfall und nach Überprüfung der Sachlage unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn in der Kürze der Zeit die Ausstellung eines Expressreisepasses (siehe Reisepass) nicht möglich ist.
  • die Entscheidung, welche Art Dokument ausgestellt wird, obliegt allein der Passbehörde
  • Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten, benötigte Unterlagen siehe Kinderreisepass
  • persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich
  • Nachweise oder Glaubhaftmachung, dass der vorläufige Reisepass dringend benötigt wird, sind im Zuge der Beantragung vorzulegen
  • sofortige Ausstellung im Zuge der Beantragung

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, nicht älter als 2 Monate) mehr Infos
  • aktuelle Personenstandsurkunde / Stammbuch (bei Erstbeantragung in Sonneberg)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, auch vorläufige Dokumente)
  • bei Minderjährigen siehe HIER
  • Nachweis der Dringlichkeit (Reiseunterlagen etc.)

Wichtig

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!

Kosten

  • 26,00 EUR (maximal 1 Jahr Gültigkeit)
  • Haben Sie keinen Wohnsitz in Sonneberg, fallen zu den vorgenannten Gebühren zusätzlich 13,00 EUR an

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  • Fotos - Stadt Sonneberg