Fundbüro

Vom Fund bis zur Versteigerung

Die Aufgabe des Fundbüros bestehen in der Annahme, der Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen sowie die Durchführung von Versteigerungen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.

  • Nicht abgeholte Fundsachen werden in größeren Abständen (ca. ½ Jahr) nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen aus der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Sonneberg.

Bitte beachten Sie:

1.  Wer eine verlorene Sache findet, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) anzuzeigen.

2.  Es dauert immer einige Tage, bis Fundgegenstände bei uns abgegeben werden.


Ihr Ansprechpartner für Fundsachen: