Gewerbeangelegenheiten

Unsere Hauptaufgaben liegen im Vollzug spezieller gewerberechtlicher Vorschriften.

Zu den Aufgaben des Gewerbeamtes zählen:

  • Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
  • die Erlaubniserteilung für das Makler-, Bewacher-, Pfandleiher- und Spielhallengewerbe
  • die Ausstellung von Reisegewerbekarten
  • die Ausstellung von Geeignetheitsbescheinigungen für Spielautomaten
  • die Festsetzung von Märkten und Volksfesten incl. der Festsetzung der Sperrzeiten
  • die Entgegennahme der Anzeigen der Gaststättenbetriebe sowie
  • die Entgegennahme der Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz (Verkauf von Pyrotechnik)
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Vollzug von Aufgaben nach dem Schornsteinfeger- und Schornsteinfegerhandwerksgesetz
Informationen zum "Erlaubnispflichtigen Gewerbe"

Sofern es sich bei der Gewerbeausübung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, sind zusätzlich zur Anzeige weitere Unterlagen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere ein polizeiliches Führungszeugnis (erhältlich über die Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde) und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich über das Gewerbeamt) sowie evtl. weitere Unterlagen. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen aushändigen und mitteilen, welche weiteren Unterlagen je nach Gewerbeart erforderlich sind.


Unsere Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz sind:

  • die Durchsetzung der erteilten Feuerstättenbescheide
  • die zwangsweise Durchsetzung einer verweigerten Kehrung oder verweigerten Überprüfung, wenn Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken und Räumen ihrer Verpflichtung - die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen und den Zutritt zu gewähren - nicht nachgekommen sind.

Ihr Kontakt bei Gewerbeangelegenheiten