Informationen

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns angefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Original übereinstimmt. Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Beglaubigungen die 2 Seiten überschreiten, besprechen Sie bitte telefonisch mit uns vorab. In jedem Fall ist eine Terminvereinbarung zur Vorsprache notwendig.

Dokumente dürfen u.a. nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt; Vorsorgevollmachten - Betreuungsbehörde bzw. Notar),
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche Beglaubigung ersetzt werden.),
  • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen,
  • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z.B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt,
  • es sich um private Schriftstücke handelt, die privat verwendet werden sollen, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Das Dokument im Original. (Falls Sie nur eine Kopie und kein Original besitzen, können wir mit der Beglaubigung lediglich die Übereinstimmung mit der uns vorgelegten Kopie bestätigen.)
  • Es kann nur das gesamte Dokument zusammenhängend beglaubigt werden - keine Teile oder bestimmte Seiten daraus.
  • Bitte bringen Sie keine zusätzlichen, eigenen Kopien mit. Die zur Beglaubigung erforderlichen Kopien erstellen wir vor Ort für Sie.

Kosten

  • je zu beglaubigende, zusammenhängende Kopie 4,00 EUR

Online-Dienste

Bildkennzeichnung

  • Beglaubigung - iStock