Abmeldung einer Nebenwohnung oder Abmeldung/Wegzug ins Ausland

Informationen

Abmeldung Nebenwohnung

  • Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist verpflichtend und ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen
  • Die Abmeldung kann auch in schriftlicher Form, mittels Formular vorgenommen werden

Abmeldung ins Ausland

  • Die Abmeldung ins Ausland ist verpflichtend und ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen
  • Die Abmeldung kann auch in schriftlicher Form, mittels Formulars oder formlos (z.B. per Mail) mitgeteilt werden
  • Die Abmeldung kann ab einer Woche im Voraus vorgenommen werden

Benötigte Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis und / oder Reisepass
  • bei schriftlicher Abmeldung:
    • Kopien der Ausweisdokumente
    • Formular Abmeldung oder Formloser Antrag mit Datum des Wegzugs und Wegzugs-Land
    • Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen durch das Einwohnermeldeamt

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