Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten

Die Stadt Sonneberg kann im Rahmen der Förderung Leerstandsflächen im Stadtkern temporär zur Weitervermietung anmieten. Hierbei sind rechtliche und finanzielle Vorgaben zu erfüllen.  Neben der temporären Belegung durch die Stadt, ist es das Ziel, die dauerhafte Vermietung der Objekte zu fördern, zum Beispiel durch Manufakturen im Bereich Spielzeugherstellung, Spielzeugläden, aber auch andere innovative Nutzungen oder Start-ups. Die Weiter- und Dauervermietung ohne Förderung soll zudem den neuen inhaltlichen Charakter der Innenstadt als Erlebnisort mit Spielzeugbezug fördern.